Allgemeine Geschäftsbedingungnen

 

1 Geltung der Bedingungen 

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Power-Blox AG (CHE-464.433.272 MWST), Hauptstrasse 44, 5070 Frick, Aargau, erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden werden hiermit widersprochen. Abweichungen von den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese von der Power-Blox AG schriftlich bestätigt werden. 

 

2 Angebot und Vertragsschluss 

2.1. Die Angebote der Power-Blox AG sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch das Anklicken des Bestell-Buttons im Bestellformular zu Stande. Der Kunde gibt eine verbindliche Bestellung der aufgelisteten Produkte ab. Die Power-Blox AG bestätigt den Zugang der Bestellung unmittelbar nach deren Erhalt. 

 

2.2. Bestellungen sind für die Power-Blox AG erst nach der schriftlichen Auftragsbestätigung an den Kunden verbindlich.   

 

2.3. Wird nach der Auftragsbestätigung festgestellt, dass die Auslieferung der Ware nicht möglich ist oder ein fehlerhafter Preis angezeigt wurde, wird die Bestellung storniert oder wenn die Ware bereits geliefert wurde, die Preisdifferenz beim Kunden nachgefordert. Im Falle von Preisfehlern ist der Kunde berechtigt, die bestellte Ware an Power-Blox AG zu retournieren, sollte der Kunde mit der Nachverrechnung der Preisdifferenz nicht zufrieden sein. Der Kunde kann in jedem Fall keine weitergehenden Ansprüche gegen die Power-Blox AG geltend machen. 

 

2.4.  Nur Spezifikationen der Produkte, die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers enthalten sind, sind Bestandteil des Liefervertrages. Die in anderen Dokumenten, wie z. B. Marketingdokumenten, Websites etc. enthaltenen Informationen haben lediglich indikativen Charakter und gelten daher nicht als rechtsverbindlich. 

 

3 Preise 

Die in der Auftragsbestätigung der Power-Blox AG genannten Preise sind verbindlich. Weitere Lieferungen und Leistungen sind gesondert in Rechnung zu stellen und zu bezahlen. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten. Die aktuellen Preise sind auf der Aktionswebsite der Power-Blox AG publiziert, Preisänderungen und Fehler vorbehalten.  

 

4 Lieferbedingungen 

4.1. Die Lieferung erfolgt nur an Zustelladressen innerhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein.  

 

4.2. Auslieferungszeitraum für die laufende Aktion ist laufend solange der Vorrat reicht.  

 

4.3. Die auf der Aktionswebsite angegebenen Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die Power-Blox AG stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der Power-Blox AG durch Zulieferer. 

 

4.4. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 5 Tagen nach Warenerhalt der Power-Blox AG und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.  

 

5 Annahmeverzug 

Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die Power-Blox AG die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Power-Blox AG ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Kunden zu fordern. 

 

6 Gefahrenübergang 

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an das für den Transport ausführende Unternehmen übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne Verschulden der Power-Blox AG verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die Power-Blox AG hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang. 

 

7 Gewährleistung/Garantie 

7.1. Gewährleistungsansprüche des Käufers setzen voraus, dass der Käufer alle offensichtlichen Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 5 Tage nach Erhalt der Produkte und bei versteckten Mängeln spätestens 5 Tage nach ihrer Entdeckung schriftlich anzeigt. Jegliche Gewährleistung des Verkäufers für nicht oder nicht rechtzeitig angezeigte Mängel ist in vollem Umfang ausgeschlossen.  

 

7.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang der Produkte auf den Käufer. 

 

7.3. Der Verkäufer garantiert hiermit, dass die Produkte bei der Lieferung für den vom Verkäufer in seiner Auftragsbestätigung / seinen Spezifikationen angegebenen Zweck geeignet sind. Der Verkäufer garantiert jedoch nicht, dass die Produkte für einen anderen bestimmten Zweck geeignet sind, zu dem der Käufer sie einsetzen möchte, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. 

 

7.4. Im Falle eines Mangels, der den Wert der Produkte oder deren Eignung für den vorgesehenen Zweck wesentlich oder rechtswidrig beeinträchtigt oder wesentlich mindert, hat der Käufer Anspruch auf Nachbesserung. Der Verkäufer ist nach eigenem Ermessen berechtigt, entweder die gelieferten Produkte kostenlos zu ersetzen oder die mangelhaften Produkte zu reparieren, unter Ausschluss der gesetzlichen Rechte auf Wandlung und Minderung des Kaufpreises des Käufers und unter Verzicht des Käufers auf die Geltendmachung eines weiteren Schadens. 

 

7.5. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die nicht durch minderwertige Materialien oder mangelhafte Verarbeitung verursacht wurden. Dazu gehören unter anderem normale Abnutzung, unsachgemäße Installation, fehlerhafte Wartung, Nichteinhaltung der Betriebsanleitung oder der Betriebsanforderungen, Eingriffe durch Unbefugte, Verwendung anderer als der vom Verkäufer autorisierten Ersatzteile. Der Verkäufer schließt ferner die Haftung für Mängel an den Produkten aus, die sich aus Konstruktionen oder Spezifikationen des Käufers ergeben. 

 

7.6. Die Garantiedauer wird durch einen allfälligen Gewährleistungs- bzw. Garantiefall nicht unterbrochen, sondern läuft weiter. 

 

7.7. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft.  

 

7.8. Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche gegen Power-Blox AG stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. 

 

8 Eigentumsvorbehalt 

8.1. Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrenübergangs oder einer anderen Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich die Power-Blox AG das Eigentum an den Kaufgegenständen bis zur vollständigen Zahlung des Preises für die Produkte durch den Käufer vor. 

 

8.2. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die Power-Blox AG den Eigentumsvorbehalt auf eigene Kosten und ohne Beteiligung des Käufers bis zur vollständigen Bezahlung in das entsprechende Register eintragen lässt. Der Käufer verpflichtet sich, auf erstes Anfordern unverzüglich alle erforderlichen Erklärungen für die wirksame Begründung des Eigentumsvorbehalts ohne Vorbehalt abzugeben, die erforderlichen Informationen zu übermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. 

 

8.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Power-Blox AG uneingeschränkt befugt, die Produkte, an denen das Eigentum bei der Power-Blox AG verbleibt, ganz oder teilweise zurückzuholen, zu verkaufen oder anderweitig zu behandeln oder zu veräußern.

 

9 Zahlungsbedingungen 

9.1. Die Zahlung der Rechnungen durch den Käufer ist mit dem von der Power-Blox AG auf der Rechnung angegebenen Datum fällig und ohne Abzug von Banküberweisungsgebühren oder Spesen auf das vom Verkäufer angegebene Konto zu begleichen. Zahlungen gelten nur dann als erledigt, wenn sie dem Verkäufer in seiner Bank uneingeschränkt zur Verfügung stehen. 

 

9.2. Rechnungen sind per Überweisung, Kreditkarte oder PayPal im Voraus auf das Bankkonto des Verkäufers zu begleichen, wie dem Käufer mitgeteilt. Andere Zahlungsarten gelten nicht als Erfüllung der Zahlungsverpflichtung. 

 

9.3. Im Falle des Zahlungsverzugs des Käufers ist die Power-Blox AG unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die dem Verkäufer zur Verfügung stehen, nach eigenem Ermessen berechtigt: 

  • vom Vertrag zurückzutreten oder weitere Lieferungen an den Käufer auszusetzen; oder
  • dem Käufer Verzugszinsen auf den unbezahlten Betrag in Höhe von 8% über dem Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank pro Jahr ab Fälligkeit der Zahlung zu berechnen, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist.

 

9.4. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung aufgrund von Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 

 

10 Mahn- und Inkassogebühren 

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so mahnt Power-Blox AG den Kunden per E-Mail, schriftlich oder telefonisch. Power-Blox AG behält sich vor, Mahngebühren für die ausgestellten Mahnungen zu verrechnen. Bei erfolglosen Mahnungen kann Power-Blox AG die Forderung an eine mit dem Inkasso beauftragten Drittunternehmen abtreten. Das mit dem Inkasso beauftragte Unternehmen wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben. 

 

11 Dienstleistungen Dritter 

Wird eine Drittanbieter mit einer Montage, Etagenlieferung etc. beauftragt, welche von einem Drittanbieter durchgeführt wird, so entsteht der Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter. Die Power-Blox AG lehnt jede Haftung ab.  

 

12 Haftung 

12.1. Jegliche Schadensersatzansprüche gegen die Power-Blox AG sind in vollem Umfang ausgeschlossen, wenn die Power-Blox AG, seine gesetzlichen Vertreter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen diese Schäden durch leichte Fahrlässigkeit verursacht haben. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Körperschäden oder wenn die Power-Blox AG eine entsprechende vertragliche Garantie übernommen hat. 

 

12.2. Ausser in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit ist die Gesamthaftung der Power-Blox AG aus Vertrag, unerlaubter Handlung, Verletzung gesetzlicher Pflichten, Falschdarstellung, Rückerstattung oder anderweitig, die sich im Zusammenhang mit der Erfüllung oder beabsichtigten Erfüllung des Vertrages ergibt, auf den Kaufpreis der Produkte beschränkt, soweit er vom Käufer zum Zeitpunkt des Anspruchs des Käufers gezahlt wird. 

 

12.3. Die Power-Blox AG haftet nicht für Schäden, die auf Fehler des Käufers oder Dritter bei der Vertragsausführung zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die sich aus der Verwendung von technischen Unterlagen, Daten oder anderen Informationen des Käufers ergeben, die Fehler enthalten, die vom Verkäufer nicht entdeckt wurden. 

 

12.4. Die Power-Blox AG haftet dem Käufer im Rahmen oder im Zusammenhang mit dem Vertrag nicht für indirekte oder Folgeschäden jeglicher Art in jedem Fall, unabhängig davon, ob diese Verluste oder Schäden vorhersehbar waren oder in Betracht gezogen wurden. 

 

13 Datenschutz 

Die Power-Blox AG verpflichtet sich bei der Bearbeitung der Kundendaten auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Kundendaten sind der gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen. Die Datenschutzerklärung ist integrierter Bestandteil der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit dem Akzeptieren der allgemeinen Geschäftsbedingungen stimmt der Kunde auch der Datenschutzerklärung zu. 

 

14 Gerichtsstand 

14.1. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder den darin vorgesehenen Transaktionen ergeben, einschliesslich Streitigkeiten über den Abschluss, die Bindungswirkung, die Änderung oder die Kündigung, fallen in die ausschliessliche Zuständigkeit des Handelsgerichts Aarau. Das Rechtsverhältnis unterliegt Schweizer Recht.  

 

14.2. Die Power-Blox AG hat jedoch das Recht, nach eigenem Ermessen am Sitz des Käufers zu klagen.  

 

15 Schlussbestimmungen 

15.1. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie der allgemeinen Geschäftsbedingungen insgesamt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.  

 

15.2. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Produkte ohne vorherige Ankündigung zu verbessern oder zu modifizieren, vorausgesetzt, dass diese Verbesserungen oder Modifikationen die Form und Funktion der Produkte nicht negativ beeinflussen. 

 

15.3. Diese AGB ersetzen und machen alle anderen Verpflichtungen und Garantien ungültig, die von den Parteien vor dem Datum dieser AGB mündlich oder schriftlich abgegeben wurden und die ab dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Verkäufer ungültig werden.